Wir als BergLegal sind spezialisiert auf das Immobilienwirtschaftsrecht. Hier kennen und verstehen wir den Markt seit über 15-Jahren. Mit der Erfahrung aus der Beratung tausender Kauf-, Miet-, Franchise- und Bauverträgen könne wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Ziele bestmöglich umgesetzt werden.

Wir begleiten Sie als Partner umfassend im ganzen Immobilienzyklus: von der Planung, des Baus, der Nutzung und Sanierung/Abriss des Projekts.

Wir sind in der Lage, jedes Projekt – unabhängig von der Größe und Komplexität – zu begleiten. Durch ein seit Jahrzehnten aufgebautes Netzwerk mit führenden Anwälten in den jeweiligen Rechtsgebieten können wir sicherstellen, dass sämtliche Rechtsbereiche einer Transaktion oder eines sonstigen Projekts (Unternehmensumzug, etc) beraten werden können. Dies gilt insbesondere für das Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vergaberecht, Insolvenzrecht und Investmentrecht.  Durch unsere Unabhängigkeit können wir sicherstellen, dass tatsächlich jeweils das beste Team zusammengestellt werden kann. Geführt und geleitet wird das Team jeweils durch BergLegal, so dass es nur einen zentralen Ansprechpartner gibt.

Wir strukturieren, prüfen, gestalten – rechtlich. wirtschaftlich. effizient.

Transaktionsberatung

Umfassende Beratung zur Begleitung der Transaktion sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite. Dies umfasst

  • die Strukturierung der Transaktion,

  • die vorgelagerte oder begleitende (mietvertragliche) Optimierung der Immobilie durch Nachträge und/oder Abschlüsse von neuen Mietverträgen, Übertragung von Gewährleistungsrechten, rechtzeitige Einholung von Auskünften, ect.

  • die Organisation des Transaktionsprozesses (Aufstellung Datenraum, Abstimmung Notariat, etc.)

  • die Käufer- oder Verkäufer-Due Diligence und Fassung der Ergebnisse in dem gewünschten Format (Red-Flag oder Fully-Fledged-Report),

  • die Erstellung von Neben- und Vorverträgen wie Angebotsbedingungen, Datenraumbedingungen, einer Verschwiegenheitsverpflichtung (NDA) oder eines Letter-of-Intents (LoI)

     

  • die Erstellung und Verhandlung des (Kauf-) Vertrages. Wir sind dabei in der Lage, ihre Transaktion in allen möglichen Gestaltungsoptionen durchzuführen; ob z.B. als Asset-Deal, als Erbbaurechtsvertrag, als Untererbbaurechtsvertrag, als Teilerbbaurechtsvertrag als Sale&Lease Back, Tauschvertrag oder sonstige, auch ungewöhnliche Gestaltungen. Die Verträge können dabei ein Anheimgabe, ein Vorvertrag, aufschiebend bedingt oder auch sonstige Besonderheiten aufweisen.

Gewerbliches Mietrecht

Wir beraten Eigentümer als auch Mieter in allen Belangen des gewerblichen Mietrechts. Hierzu gehört die Erstellung von (Muster-) Mietverträgen und sämtlichen Nebenverträgen wie LoI, Unterwerfungen unter die Zwangsvollstreckung, begleitende Dienstverträge oder sonstiges. Durch ständige Beobachtung des Marktes und Weiterbildung sind wir immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.

Franchiseverträge

Erstellung und Beratung im Rahmen von Franchiseverträgen, insbesondere in der Schnittstelle zwischen (Master-) Franchiseagreement, Mietvertrag und/oder selbst genutzter Immobilie.

Maklerrecht

Gestaltung von Maklerklauseln, Geltendmachung als auch Abwehr von Makleransprüchen.

Baubegleitende Vertragswerke

Beratung im Rahmen aller, hier sind insbesondere Planer- als auch Bauverträge, wie z.B. GU- oder GÜ-Verträge, zu nennen.

Grundstücksrecht

Beratung im Rahmen aller dinglichen Nutzungsrechte, so bspw. bei der Prüfung, Bestellung und/ oder Löschung von Dienstbarkeiten, Dauernutzungsrechten etc.

Erbbaurecht

Gestaltung und Beratung im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen.

Öffentliches Baurecht

Begleitung von Baugenehmigungsverfahren, im Bauplanungsrecht greifen wir auf unser Netzwerk zurück.